Arbeitszeugnisse
Arbeitsvertragsrecht
Auch Ihr be-Werbungs-Dossier enthält Arbeitszeugnisse. Kennen Sie deren Aussagen? Das Gesetz (Obligationenrecht / Arbeitsvertragsrecht) sagt Folgendes:
OR Art. 330a
1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
2 Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken.
Rechtliche Situation
- Absatz 1 beschreibt das Vollzeugnis und meint dabei auch das Zwischenzeugnis. Absatz 2 beschreibt die Arbeitsbestätigung.
- Arbeitszeugnisse müssen wahrheitsgetreu, unzweideutig, wohlwollend und vollständig formuliert sein.
- Über die Umstände des Austrittes muss das Zeugnis nichts aussagen, ausser wenn ohne Hinweis ein unwahres Zeugnis entstünde. Die Praxis zeigt aber, dass bestimmte Floskeln üblich sind. Das Fehlen des Hinweises, dass jemand das Unternehmen «auf eigenen Wunsch» verlasse, wird als Indiz für eine Entlassung gedeutet.
- In der Arbeitsbestätigung ist jeder Hinweis über den Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses unstatthaft.
- Im Vollzeugnis und im Zwischenzeugnis dürfen negative Dinge stehen, wenn sie wahr sind und mit Stelle und Tätigkeit zusammenhängen.
- Arbeitnehmende haben aber Anspruch darauf, dass ein Zeugnis ihr wirtschaftliches Fortkommen nicht unnötig erschwert – das Zeugnis soll im Zweifelsfall wohlwollend sein.
- Bei unrichtigen Angaben haben Arbeitnehmende einen Berichtigungsanspruch.
- Bei zweideutigen Formulierungen und Zeugniscodes, die vordergründig neutral oder positiv formuliert sind, für Eingeweihte aber Negatives bedeuten, können Arbeitnehmende wiederum ihren Berichtigungsanspruch geltend machen. Solche Formulierungen verstossen gegen Treu und Glauben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Internet z.B. unter zeugnis.ch (Service für Arbeitgeber) oder unter die-bewerbungsschreiber.ch (Service für Stellensuchende).
- Bei der Forderung nach Berichtigung ist es sinnvoll, die gewünschte Formulierung konkret vorzuschlagen (oder einzuklagen).
Analyse Arbeitszeugnis
- Im Archiv finden Sie eine einfache Anleitung, ein Arbeitszeugnis zu analysieren.